EUROPE DIRECT Köln Newsletter Sehr geehrte Damen und Herren, Zum Europatag am 09. Mai laden wir Sie besonders herzlich ein zur: Podiumsdiskussion: "Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012" Das "Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012" will vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft für den Beitrag und Mehrwert älterer Menschen zur politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung sensibilisieren. "Aktives Altern", womit der gesellschaftliche Beitrag einer immer gesünderen und mit längerer Lebenserwartung ausgestatteten älteren Generation gemeint ist, geht einher mit einem lebendigen Austausch und respektvollem Umgang zwischen den Generationen. Die europäische Integration ist ein Beweis dafür: Auf den Fundamenten, die von den Gründungsvätern gelegt wurden, konnte ein vereintes Europa errichtet werden, das der jüngeren Generation grenzenloses Reisen, Lernen und Arbeiten ermöglicht. Der Zusammenschluss von Jung und Alt, von Lebenserfahrung und Zukunftsorientierung, schafft jene nachhaltige Entwicklung, für die das Wissen der Älteren und die Innovationskraft der Jüngeren unerlässlich sind. In diesem Sinne ist es das Ziel der Europäischen Union, den Zusammenhalt zwischen den Generationen zu stärken und die Entscheidungsträger auf allen Ebenen zu mobilisieren, sich für die Umsetzung dieser Ziele einzusetzen. An Projekten wie dem Generationen-übergreifenden Bauen oder den Seniorennetzwerken soll gezeigt werden welchen Stellenwert das Thema des Europäischen Jahres 2012 für die Stadt Köln einnimmt. Neben der Bürgermeisterin der Stadt Köln, Angela Spizig, und dem stellvertretenden Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Bonn, Heinz Rudolf Miko, nehmen an der moderierten Diskussion Professor Dr. Hartmut Meyer-Wolters von der Universität zu Köln, Dr. Manfred Wegner von der Seniorenvertretung der Stadt Köln und Sandra Wiegeler von Wohnen für Hilfe teil. Die Moderation übernimmt Jörg Wehner vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Den Auftakt zur Diskussion bildet eine Tanzperformance der Schülerinnen und Schüler des Genoveva-Gymnasiums. Abschließend wird zu einem Umtrunk eingeladen. Mittwoch, 9. Mai, 18:00 bis 19:30 Uhr Innenstadt, Forum Volkshochschule im Museum am Neumarkt, Cäcilienstr. 29-33, 50676 Köln Veranstalter: Regionale Vertretung der EU-Komission in Bonn, Stadt Köln, Europe Direct-Informationszentrum Köln Kontakt: Europe Direct-Informationszentrum Köln,Tel. 0221/22122476, E-mail: europedirect@stadt-koeln.de, www.ize-koeln.de
Und nun die neuen Europa-News zu den aktuell diskutierten Themen im EU-Raum. Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen, Ihr EUROPE DIRECT Team
Öko-Fußabdruck für die EU Nach Meinung der EU-Politiker ist der europäische Ressourcenverbrauch viel zu hoch und insgesamt nicht zukunftsfähig. Das 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) muss daher die Umweltziele in allen Politikbereichen verankern, insbesondere in der Energie- und Verkehrspolitik, sowie in der Agrar- und Fischereipolitik. Das neue Programm muss die vorgegebenen Ziele bis 2020 erreichen, und soll mittelfristige Zielsetzungen hinsichtlich Emissionsverringerung, Energieeffizienz und erneuerbarer Energien enthalten, sowie eine Vorschau auf den Zustand der europäischen Umwelt im Jahr 2050. Außer der vollständigen Umsetzung der Abfallrechtsvorschriften soll das neue Rahmenprogramm auch neue Ziele für Prävention, Wiederverwendung und Recycling, sowie eine Nettosenkung des Abfallaufkommens festlegen. Wasserschutzvorschriften stehen derzeit im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit, da die Kommission im Laufe des Jahres die Vorlage neuer Rahmenbestimmungen plant. Die EU-Parlamentarier fordern die Mitgliedstaaten dringend auf, die bestehende Wasserrahmenrichtlinie vollständig umzusetzen und einzuhalten. Die Abgeordneten des Umweltausschusses fordern, dass zukünftige Vorschriften Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier berücksichtigen. Das Programm soll einen strengen und detaillierten Plan sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene enthalten, nach dem umweltschädlich wirkende Beihilfen, die beispielsweise die Artenvielfalt in Mitleidenschaft ziehen, eingestellt werden.
Reformen für das europäische Hochschulsystem Um den Zugang für Angehörige aller Bildungsschichten zu erleichtern fordert die EU ihre Mitgliedstaatendazu auf, den Etat für die Finanzierung von Universitäten zu steigern und verstärkt in Mobilitätsprogramme zu investieren. Es besteht die Notwendigkeit, die Lehrpläne der Universitäten konstant an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen, um Europas Hochschulwesen wettbewerbsfähiger zu machen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern nationale, regionale und lokale Behörden auf, zu prüfen ob die Finanzierung der Universitäten und anderer höherer Bildungseinrichtungen ausreichend sei, um im weltweiten Wettbewerb bestehen zu können. Es ist die Pflicht europäischer Mitgliedsstaaten, mindestens 2% ihres BIPs in Bildung zu investieren. Es besteht zudem die Möglichkeit, Investitionen in die Universitätsinfrastruktur und Personalkosten teilweise aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu finanzieren. Darlehen und weitere Finanzierungshilfen für Mobilitätsprogramme auf Universitätsniveau können ebenfalls dazu beitragen, die Einstellungschancen junger Menschen zu steigern und das Wachstum in Europa anzuregen. Die Europäische Kommission möchte ein Kreditsystem für Studierende entwickeln, die ihren Master in einem anderen Mitgliedstaat machen wollen. Dafür ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen und gemeinsame Studien- und Forschungsprogrammen unerlässlich. Die EU kann ihr Ziel (35% hochqualifizierte Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt bis 2020) nur dann erreichen, wenn die Hochschulen ihre Lehrpläne und ihre Arbeitsweise an die Anforderungen des Arbeitsmarktes, und an die Bedürfnisse einer immer breiter gefächerten Studentenschaft, anpassen.
Energiebesteurung und der Klimaschutz Nach Meinung der Abgeordneten wird der Dieselkraftstoff trotz "produktneutraler" Besteuerung von Energieträgern seine Steuervorteile gegenüber Benzin wohl kaum einbüßen. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die in den meisten EU- Mitgliedsstaaten geltenden steuerlichen Vorteile von Diesel auslaufen zu lassen. Die gesetzlich nicht bindende Position des EU-Parlaments wurde angenommen, und ist eine Empfehlung an den Ministerrat, der in Steuerfragen wie diesen einstimmig zu beschließen hat. Das Parlament unterstützt grundsätzlich den Reformvorschlag als Beitrag zum Klimaschutz, spricht sich jedoch gegen Steuerneutralität aus, da dies einen Anstieg des Dieselpreises zur Folge haben würde. Laut Kommissionsvorschlag sollte die Energiebesteuerung in Abhängigkeit von den CO2-Emissionen einerseits, und des Energiegehalts des jeweiligen Energieträgers andererseits, erfolgen. Die Reform sollte zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen, den Einsatz erneuerbarer Energien fördern und den technologischen Wandel und Investitionen in eine "grüne Wirtschaft" vorantreiben. Die Mitgliedsstaaten haben außerdem die Möglichkeit, geringe oder keine Steuern in bestimmten Bereichen wie der Land- und Forstwirtschaft zu erheben. Die damit verbundenen Maßnahmen in dem jeweiligen Sektor soll zu einer höheren Energieeffizienz führen. Die derzeitigen Steuerbefreiungen für Haushalte und gemeinnützige Organisationen sollten über einen entsprechend langen Zeitraum stufenweise auslaufen. In Mitgliedsstaaten, in denen die Energiepreise davon unmittelbar betroffen sein könnten, soll daher auch ausgleichende Maßnahmen für Haushalte mit bescheidenem Einkommen und für gemeinnützige Organisationen eingerichtet werden. Die Mitgliedsstaaten sollen so sicherstellen, dass die CO2-Besteuerung keine Industriesektoren trifft, die bereits am CO2-Emissionshandel teilnehmen. Andererseits sollen sich aus der CO2-Besteuerung von Sektoren, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, keine Nachteile ergeben.
Biometrische Ausweise Bisher konnten neue biometrische EU-Reisepässe Fälschungen leider nicht verhindern. Nach den 9/11-Anschlägen führten viele Staaten auf Druck der USA biometrische Ausweise mit Daten zu Körpermerkmalen wie Fingerabdrücken ein. Schätzungen eines Beraters des französischen Präsidenten zu Folge, basieren allein in Frankreich eine halbe bis eine Million (von rund sieben Millionen biometrischen Pässen) auf gefälschten Geburtsurkunden. Die Pässe sind also gültig und doch gefälscht. 2004 wurden biometrische Pässe in der EU eingeführt, um Fälschungen zu unterbinden. Die Dokumente beinhalten biometrische Passbilder. Auf einem Chip sind außerdem noch die Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert. Kritisiert wird neben der Existenz "echter gefälschter Pässe" auch die Qualität der biometrischen Daten. Niederländischen Behörden zufolge enthielten mehr als ein Fünftel der untersuchten Pässe unbrauchbare Fingerabdrücke. Schon 2008 überarbeitete das Europäische Parlament das Biometrie-System und fand folgende Kritikpunkte :
Die Abgeordneten forderten damals eine 3-jährige Testphase und die neuesten Ergebnisse dieser Studien werden bald vorliegen.
Sozialschutz für Flugpersonal und international Berufstätige Für Stewards und Stewardessen, Piloten und Pilotinnen sollen die Sozialversicherungsregeln des Landes gelten, in dem sie ihre Arbeit für gewöhnlich beginnen und beenden. Eine neue EU- Verordnung klärt auch den Anspruch von selbstständigen Berufstätigen auf grenzüberschreitende Arbeitslosenhilfe. Neue Richtlinien sollen die Funktionsweise des Binnenmarkts dank der Stärkung des sozialen Schutzes mobiler Arbeitsnehmer wie Flugbesatzungen und grenzüberschreitend tätiger Selbstständiger verbessern. Neu ist auch das Konzept der "Heimatbasis", um Flugpersonal den Zugang zu Sozialsicherheitsrechten zu gewährleisten. Als Heimatbasis gilt der Ort, an dem Flug- und Kabinenbesatzung eine Dienstzeit oder eine Abfolge von Dienstzeiten beginnt und beendet, und wo der Luftfahrtunternehmer nicht für die Unterbringung des betreffenden Besatzungsmitglieds verantwortlich ist. Aufgrund gesetzlicher Schlupflöcher war es einigen Flugunternehmen bislang möglich gewesen, unabhängig vom Wohnort des Besatzungsmitglieds, die für das Unternehmen günstigsten Sozialversicherungsregeln anzuwenden. Die neue Verordnung klärt darüber hinaus auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld von selbstständig berufstätigen Grenzgängern, die mindestens einmal in der Woche in ihr Heimatland zurückkehren. Wenn ein selbstständig Berufstätiger, der in einem anderen Mitgliedsland arbeitet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in diesem Land leistet, und in der Folge in sein Heimatland zurückkehrt, in dem es keine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt, dann hat er Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung jenes Landes, in dem er zuletzt gearbeitet hat. Zurzeit gibt es nämlich in Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden, Griechenland, Zypern, Malta und den baltischen Staaten noch keine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.
EU-Landwirtschaftspolitik und Artenvielfalt Da die EU ihre für 2010 anvisierten Biodiversitäts-Ziele noch nicht erreichen konnte, muss der Erhalt der Artenvielfalt nun in den zentralen EU-Politikbereichen verankert werden. Umweltschädlich wirkende Beihilfen sollen identifiziert und bis 2020 schrittweise eliminiert werden. Die EU-Parlamentarier verweisen auf aktuelle Studien, die einen konstanten Verlust der biologischen Vielfalt in der EU beschreiben, der verheerende ökonomische Kosten für die Gesellschaft zur Folge hat, die bisher nicht ausreichend in wirtschaftlichen Maßnahmen berücksichtigt worden sind. Sauberes Wasser, frische Luft, fruchtbare Böden, und Nahrungsmittel sind nicht nur unabdingbar für die menschliche Gesundheit, sondern haben auch einen astronomischen wirtschaftlichen Wert. Laut Wirtschaftsexperten verlieren wir jedoch jährlich 3 % des BNP aufgrund des Verlusts biologischer Vielfalt. Das kostet die EU von Jahr zu Jahr 450 Mrd. Euro. Verglichen mit diesen Zahlen ist die Investition von 5,8 Mrd. Euro in Arten- und Umweltschutz sehr wenig. Die Lösung dieses Problems liegt in den anstehenden Reformen der europäischen Agrarpolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik sowie einem mehrjährigen Finanzrahmen. Die gemeinsame Agrarpolitik dient nicht nur der Produktion von Nahrungsmitteln und der Entwicklung des ländlichen Raums, sondern auch der biologischen (Arten-)Vielfalt. Bisherige Umweltschutzmaßnahmen konnten den Rückgang der biologischen Vielfalt in der EU nicht aufhalten. Daher soll es künftig Ausgleichsleistungen für Landwirte für die Bereitstellung öffentlicher Güter geben. Zahlungen aus dem Fond der europäischen Agrarpolitik sollen dem Erhalt biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen dienen, und sich auf Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien, Pestizid- und Biozidvorschriften, sowie die Wasserrahmenrichtlinie erstrecken. Zudem soll die Überwachung ländlicher Praktiken verstärkt werden, um einem weiteren Verlust an biologischer Vielfalt vorzubeugen. Vorhandene umweltschädlich wirkende Beihilfen sollen nach objektiven Kriterien identifiziert und dann bis 2020 schrittweise verboten werden.
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