EUROPE DIRECT Köln Newsletter
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Interessenten,
hier die neuen Europa-News zu verschiedenen Themenkomplexen. Diesen März liegt der politisch gegebene Fokus auf den humanitären Bemühungen der Europäischen Union.
Wir wünschen viel Vergnügen und Inspiration beim Lesen !
Ihr EUROPE DIRECT Team
EU-Parlament friert Haushalt für 2013 ein
Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes haben sich nach einer Debatte über die Leitlinien des Parlamentshaushalts 2013 darauf geeinigt, dass die Steigerungsrate des Haushalts die Inflationsrate nicht übersteigen darf, trotz der zukünftigen Mehrkosten von 8,5 Millionen Euro aufgrund des Beitritts von Kroatiens im Jahr 2013.
Um langfristige Einsparungen zu erzielen und die Ausgaben im selbst auferlegten Rahmen des Haushalts zu halten planen die Abgeordneten eventuelle Überschneidungen und Ineffizienz in den einzelnen Haushaltssegmenten zu überprüfen. Auch sollen die persönlichen Kostenvergütungen für Abgeordnete bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode eingefroren werden. Alle Reisekosten, inklusive jene für Personal, sollen zumindest das Niveau von 2012 nicht mehr übersteigen. So wurde das Gesamtvolumen für die Reiseausgaben des Parlamentes 2012 bereits um 5 % gekürzt. Der komplette Haushaltsentwurf wird spätestens am 1. September dem Parlament und dem Rat übermittelt werden. Das Parlamentspräsidium wird eine Schätzung des Haushalts 2013 vorbereiten und der Europäischen Kommission übermitteln, die diese Schätzungen in den jährlichen Haushaltsentwurf einbringt.
DAPHNE-Programm
Daphne ist das einzige Programm dieser Art zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche in der gesamten Europäischen Union.
Laut zahlreichen Studien erleben 20 % - 25 % der Frauen in der Europäischen Union in ihrem Erwachsenenleben körperliche Gewalt und mehr als ein Zehntel erleidet sexuelle Gewalt.
26 % der Kinder und Jugendliche erfahren körperliche Gewalt in der Kindheit.
Die jährlichen Kosten häuslicher Gewalt in der Europäischen Union belaufen sich auf 16 Milliarden Euro. Darunter fallen direkte Arztkosten wie Notfalldienste, stationäre und ambulante Behandlungen, Arzneimittel sowie Polizei- und Gerichtskosten; außerdem Kosten für soziale Dienste wie Unterbringung und sonstige Hilfeleistungen. Die Parlamentsabgeordneten fordern legislative Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt, da unterschiedliche Maßnahmen und Rechtsvorschriften in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Frauen nicht in gleichem Maße gegen männliche Gewalt schützen.
Das Europäische Parlament fordert daher eine Gewährleistung für die Finanzierung des nächsten Daphne-Programms, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen. Bislang erwies sich die Finanzierung bedauernswerterweise als unzureichend. Dabei bedarf es einer ausreichenden Finanzierung, um die Weiterführung von Maßnahmen zu ermöglichen und neue Maßnahmen des Programms einzuführen. Auch bedauert das Parlament, dass die Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen nicht ausdrücklich in den "spezifischen Zielen" des Programms "Rechte und Unionsbürgerschaft" für 2014-2020 genannt wird.
Zukünftig sollen verstärkt Projekte finanziert werden die die junge Generation für neuere Formen von Gewalt im Zusammenhang mit der zunehmenden Nutzung sozialer Netzwerke im Internet, wie z.B. Drohungen, psychologischer Druck, Mobbing oder Kinderpornographie sensibilisieren. Zusätzlich sollen Initiativen zur Bekämpfung von "Ehrenverbrechen" und der genitalen Verstümmelung von Mädchen und Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das Europäische Parlament schlägt daher vor, das Antragsverfahren für Daphne-Fördermittel zu vereinfachen um kleine NRO zur Einreichung von Anträgen zu ermutigen.
Humanitäre Hilfe
Die EU ist der weltgrößte Geldgeber für humanitäre Hilfe. Die EU-Kommission verwaltet ihre humanitären Aktivitäten von weltweit über 40 Außenstellen in der aller Welt, Hauptsitz ist Brüssel.
Im Jahr 2010 betrug der Gesamtbeitrag der EU, einschließlich bilateraler Gelder der Mitgliedstaaten, 2 957 Mio. €.
38% werden durch den für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz zuständigen Dienst der Europäischen Kommission (ECHO) kanalisiert. ECHO leitet seine Gelder an 200 Partner weiter: NROs, UN-Agenturen, internationale Organisationen und Fachorganisationen der Mitgliedstaaten.
Das Europäische Parlament befürwortet eine effizientere und weniger bürokratische Verwaltung der Hilfsgelder bei EU-UN Kooperationen. Verantwortlichkeit und Transparenz sollen besser gewährleistet werden können. So soll die Verlässlichkeit von möglichen UN-Partnerorganisationen genauer geprüft werden, um sicherzugehen, dass ihre Verwaltungssysteme den Anforderungen entsprechen. Zurzeit bleibt es oftmals schwierig, die Effizienz und Wirksamkeit dieser Hilfsgelder einzuschätzen, da UN-Berichte unzureichende Informationen über Projektergebnisse enthalten. EU-Mitgliedstaaten folglich mehr politischen Willen zeigen, eine UN-Reform voranzutreiben, um die Rechenschaftspflicht zu verbessern.
Reform benötigt für Bankeinlagerunssysteme
Bankeinlagensicherungssysteme müssen auf Anfrage des Einlegers innerhalb einer Woche bis zu 5.000 Euro seiner Einlagen auszahlen, sollten insolvente Banken nicht in der Lage dazu sein. Riskant agierende Banken sollen höhere Beiträge in diese Sicherung einzahlen als andere. Die Finanzierung jedes Systems sollte idealerweise 1,5% der abgedeckten Einlagen entsprechen. Ziel einer Reform ist es das bestehende befristete System in ein permanentes umzuwandeln um dadurch bis zu 100.000 Euro Einlagen einer Person bei einer Bank absichern zu können.
Ab Januar 2017 sollen Einlagensicherungssysteme dazu verpflichtet werden, bis zu 100.000 Euro der gesamten Einlagensumme innerhalb von fünf Werktagen zurückzuzahlen. Bis dahin können die EU-Mitgliedstaaten diese Frist ausnahmsweise auf 20 Werktage ausweiten, sofern der Einleger innerhalb von fünf Werktagen 5.000 Euro erhalten kann.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird eine Standardmethode zur Risikobewertung entwickeln. Die am riskantesten agierenden Banken könnten so zweieinhalb Mal mehr bezahlen als Banken mit einem durchschnittlichen Risiko. Einige EU-Mitgliedstaaten verweigern sich dieser Herangehensweise allerdings mit dem Argument, dass die Beiträge auf der Einlagensumme der Bank anstatt auf deren Risikobereitschaft basieren. Die Finanzierungshöhe jedes Systems soll ihrer Meinung nach bei 1,5 % der abgedeckten Einlagen liegen und soll innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie geschehen. Diese Mitgliedstaaten befürworten nur 0,5 um den Sicherungssystemen Kreditwürdigkeit und Wirksamkeit zu verleihen.
Beschäftigungspolitik
Die EU fordert mehr Bemühungen für Wachstum und Beschäftigung sowie zur Bekämpfung der Armut. Hierzu seien eine tiefgreifendere wirtschaftliche Koordination erforderlich von den EU-Mitgliedstaaten, und eine verbesserte Transparenz. So sollen Mitgliedstaaten Strukturreformen, zu denen sie sich verpflichtet haben, auch umsetzen. Leider gibt es noch allzu häufig auf nationaler Ebene Konflikte zwischen der Haushalts- und der Beschäftigungspolitik.
Die EU schlägt vor, mittels einer besseren „Economic Governance“ beides anzugehen. Es soll ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen den Zielsetzungen der EU 2020-Strategie und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Noch messen viele EU-Mitgliedstaten dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu viel Bedeutung bei, was häufig auf Kosten von Wachstum und Investitionen geht.
Als Gegenstrategie sollen in Zukunft Haushalts-, Wachstums- und Beschäftigungsmaßnahmen gemeinsam ergriffen werden. Parallel dazu soll das Vertrauen unter Investoren, Verbrauchern und Bürgern ausgebaut werden. Die demokratische Legitimität und Eigenverantwortung der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die beschlossenen Änderungen in deren wirtschaftspolitischer Steuerung muss gestärkt werden. Eine nur begrenzt greifende Umsetzung der Reformempfehlungen würde sonst das Wachstum zum Stillstand bringen. Auch sollen Banken verpflichtet werden, der Realwirtschaft mehr zu leihen. Insgesamt, muss die Politik zur Eindämmung der Bankenkrise weiter gestärkt werden.
Das bekannte Problem der Jugendarbeitslosigkeit soll mittels einer breitgefächerten Strategie angegangen werden. So soll in Kooperation mit den Sozialpartnern eine Beschäftigungsgarantie eingeführt werden, die das Recht jedes jungen Menschen in der EU auf Beschäftigung, eine Lehrstelle, zusätzliche Weiterbildung oder kombinierte Arbeit und Berufsbildung nach höchstens vier Monaten Arbeitslosigkeit gewährleistet.
Lebensmittelhilfeprogramm
Das Programm "Nahrungsmittel für Bedürftige" verteilt Lebensmittel an die ärmsten EU-Bürger.
18 Millionen EU-Bürger in 20 Mitgliedstaaten sind auf dieses Programm angewiesen, das bis Ende 2013 mit einem jährlichen Budget von 500 Millionen Euro ausgestattet wurde.
Darunter sind Obdachlose, Arbeitslose, behinderte und ältere Menschen, sowie alleinerziehende Eltern die besonders hart getroffen wurden von der derzeitigen Wirtschaftskrise und all ihren Auswirkungen. Dabei bedarf es oft großen politischen Drucks um auch zukünftig ein angemessenes Budget für dieses Programm sicherzustellen. Dabei ist es wichtig die Solidarität mit den Bedürftigen in unserer Gesellschaft nicht zu vergessen. Ein System zur kostenlosen Verteilung von Lebensmitteln ist 1987 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführt worden. Ursprünglich stammten die Nahrungsmittel aus den Agrarüberschüssen. Ihre kontinuierliche Abnahme erforderte jedoch immer umfangreichere Zukäufe von Lebensmitteln für die in der derzeitigen Krise schnell anwachsende Zahl von Mitbürgern in Not.
Seit 2011 dürfen ausschließlich Lebensmittel aus den EU-Lagerbeständen und -überschüssen zur Verteilung verwendet werden. Um aber eine abrupte Unterbrechung der Versorgung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten zu vermeiden, in denen die Anzahl bedürftiger Bürger zunimmt, soll eine neue Verordnung, die Zukäufe ermöglicht, beschlossen werden.


